Start-Stopp-Automatik deaktivieren
Die Start-Stop-Automatik mag Kraftstoff sparen, doch von vielen Fahrern wird das System als störend empfunden. EXX Racing bietet eine professionelle Start-Stop Deaktivierung für eine breite Palette von Automarken, um Fahrern ein kontinuierliches und ununterbrochenes Fahrerlebnis zu ermöglichen, ohne die Notwendigkeit eines automatischen Motorstopps.
Vorteile der Start-Stop Deaktivierung
Durch Deaktivierung der Start-Stop-Automatik profitieren Sie von einem verbesserten Fahrerlebnis. Es eliminiert die Verzögerung beim Motorneustart und kann in bestimmten Szenarien die Lebensdauer von Motor und Anlasser verlängern.
EXX Racing ermöglicht es Fahrern, die volle Kontrolle über ihr Fahrzeug zu behalten, indem sie selbst entscheiden, wann ihr Motor läuft. Dies bietet ein Maß an Personalisierung, das besonders für Besitzer von Leistungsfahrzeugen oder solche, die ihre Autos für spezifische Fahrbedingungen angepasst haben, attraktiv ist.

Was sagt der TÜV?
Bei der standardisierten TÜV-Prüfung und Abgasuntersuchung ist die Deaktivierung / Abschaltung der Start-Stop Automatik gegenwärtig unauffällig, wodurch Ihr Fahrzeug problemlos die Prüfung besteht. Genießen Sie die Fahrt ohne Unterbrechungen mit einer professionell abgeschalteten Start-Stopp-Funktion.
ALLE DEAKTIVIERUNGEN
Deaktivierungen bei Autos bieten zahlreiche Vorteile für Fahrzeugbesitzer, die ihr Fahrzeug optimieren möchten. Durch das gezielte Ausschalten bestimmter Fahrzeugsysteme können verschiedene positive Effekte erzielt werden. Dazu gehören die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit (V-Max), die Verbesserung der Motorlebensdauer durch das Deaktivieren von Systemen wie Diesel-Partikelfilter (DPF) oder Otto-Partikelfilter (OPF), die Reduzierung des AdBlue-Verbrauchs, die Minimierung von Problemen mit dem Abgasrückführungsventil (AGR) und viele weitere Vorteile.
AGR deaktivieren
AdBlue deaktivieren
DPF / OPF deaktivieren
Flaps Deaktiverung
V-Max OFF
HOT Start Fix
IMMO OFF
DTC Codes deaktiveren
WICHTIGER HINWEIS
Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Deaktivierung des Dieselpartikelfilters, des AGR-Ventils und des AdBlue-Systems im Geltungsbereich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung der EU nicht zulässig ist. Bitte beachten Sie, dass diese Änderungen zu erhöhtem Stickoxid-Ausstoß führen können und somit nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.
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